Der Rat der Stadt Krakau legt folgende Grundsätze für die Durchführung der internationalen Zusammenarbeit der Gemeinde der Stadt Krakau fest:
Dieser Grundsatz bedeutet nicht, dass die Gemeindepolitik von der staatlichen Verwaltung abhängig ist, sondern lediglich, dass Kontakte mit ausländischen Partnern unter Befolgung der internationalen Gesetzgebung und der üblichen Gepflogenheiten zu erfolgen haben. Bei der Durchführung der internationalen Zusammenarbeit durch die Stadt gilt das nationale Interesse als übergeordnet.
Dieser Grundsatz ermöglicht es der Stadt, den Nutzen internationaler Kontakte selbst einzuschätzen und – im Umkehrschluss – Kontakte, die weniger nützlich oder in der Realisierung zu kostenintensiv sind, zu beenden.