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Erklärung zur Verfügbarkeit

Stadtgemeinde Krakau verpflichtet sich, die Barrierefreiheit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website KRAKAU DIE WELTOFFENE STADT - krakow.pl/krakau_weltoffene_stadt

  • Datum der Veröffentlichung der Website:
  • Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung:

Stand der digitalen Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise mit dem Anhang zum Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vereinbar, aufgrund der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

Nicht verfügbare Inhalte

Nichtübereinstimmung mit dem Anhang

  • einige Anhänge erfüllen möglicherweise nicht alle Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit;
  • einige Grafiken verfügen nicht über Alternativtexte;
  • in einigen Dokumenten ist die hierarchische Struktur der Überschriften nicht eingehalten;
  • einige in das Portal integrierte Module erfüllen möglicherweise nicht alle Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit;
  • auf den Seiten sind Textbilder mit Navigationsfunktion vorhanden. Alle Textbilder wurden mit Alternativtexten versehen;
  • einige Formulare verfügen nicht über Mechanismen zur Fehlerkorrektur bzw. Vorschläge zur Fehlerbehebung.

Nicht von den Vorschriften erfasste Inhalte

  • Karten;
  • Archivdokumente:
    • Dokumente in verschiedenen Formaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, mit Ausnahme derjenigen, die für die Erfüllung aktueller Aufgaben erforderlich sind;
    • Inhalte, die nach dem 23. September 2019 nicht aktualisiert oder verändert wurden und nicht für laufende Aufgaben verwendet werden;
    • Multimedia, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
  • Live übertragene Multimedia;
  • Inhalte, die nicht vom Eigentümer der Website erstellt, finanziert oder erworben wurden und deren Anpassung Änderungen erfordern würde, zu denen der Eigentümer nicht berechtigt ist;
  • Inhalte, die Kunstwerke, Denkmäler, Archivmaterialien, Museumsobjekte und Bibliotheksbestände darstellen, die aus Gründen der Authentizität, aus technischen Gründen oder aufgrund hoher Kosten nicht barrierefrei bereitgestellt werden können;
  • komplexe Diagramme und technische Dokumentationen in nicht-textlicher Form.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Datum der Erstellung der Erklärung:
  • Datum der letzten Überprüfung der Erklärung:

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt ( Selbstbewertung) durch eine öffentliche Stelle durchgeführt , auf der Grundlage von Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung durch die öffentliche Stelle erstellt, basierend auf einer Checkliste zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit von Websites.

Vorkehrungen, Einschränkungen und sonstige Informationen

Die Seiten der Städtischen Internetplattform werden systematisch an die Anforderungen des Gesetzes vom 4. April 2019 angepasst.

Tastenkombinationen

Auf den Seiten der Städtischen Internetplattform können die standardmäßigen Tastenkombinationen des Browsers verwendet werden.

Feedback und Kontaktangaben

Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website wenden Sie sich bitte an die Redaktion der Städtischen Internetplattform (MPI)   Mayor's Officekrakow.swiat@um.krakow.pl , +48 12 616 1521

Über diese Kontaktmöglichkeiten können auch Anträge auf Bereitstellung nicht zugänglicher Informationen sowie Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit eingereicht werden.

Jede Person hat das Recht, die Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit einer Website, einer mobilen Anwendung oder einzelner Elemente zu verlangen. Es ist auch möglich, die Bereitstellung von Informationen in alternativer Form zu verlangen, z. B. durch das Vorlesen eines nicht barrierefreien Dokuments oder die Beschreibung eines Videos ohne Audiodeskription.

Der Antrag sollte die Daten der antragstellenden Person, die betroffene Website oder mobile Anwendung sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Falls eine alternative Form des Zugangs gewünscht wird, sollte auch die bevorzugte Form der Bereitstellung angegeben werden.

Die öffentliche Stelle sollte den Antrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, bearbeiten. Ist dies nicht möglich, wird der Antragsteller unverzüglich über den neuen Termin informiert, der jedoch 2 Monate ab Antragstellung nicht überschreiten darf. Ist eine barrierefreie Bereitstellung nicht möglich, kann eine alternative Zugangsform vorgeschlagen werden.

Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden zur Barrierefreiheit

Auf Meldungen wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang, reagiert. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, wird der Antragsteller über den neuen Termin informiert (maximal 2 Monate).

Im Falle einer Ablehnung kann eine Beschwerde hinsichtlich der Barrierefreiheit der Website, der mobilen Anwendung oder deren Elemente eingereicht werden. Nach Ausschöpfung dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, sich an den Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) zu wenden Rzecznika Praw Obywatelskich.

Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Stellung eines Antrags auf Gewährleistung der Barrierefreiheit sind unter folgender Adresse verfügbar https://www.bip.krakow.pl/uslugi/SZ-12

Weitere Informationen

Architektonische Barrierefreiheit

Detaillierte Informationen zur architektonischen Barrierefreiheit des Sitzes der Stadtverwaltung Krakau finden Sie auf der entsprechenden Webseite  Architektonische Barrierefreiheit

Kommunikative und informationelle Zugänglichkeit

Detaillierte Informationen zur kommunikationsbezogenen Barrierefreiheit der Stadtverwaltung Krakau finden Sie auf der Seite zur Betreuung von Personen mit dauerhaften oder vorübergehenden Kommunikationsschwierigkeiten: Obsługa osób mających trwałe lub okresowe trudności w komunikowaniu się.